Gewährleistungsfrist: Bedeutung und Erklärung
Von Redaktion Haushaltsgeräte · · Ratgeber
Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem Käufer bei Neuware gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer haben — laut Verbraucherzentrale zwei Jahre ab Kaufdatum, mit Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten.
Kurz zusammengefasst:
- Bei Neuware: 2 Jahre ab Kaufdatum laut §§ 434 ff. BGB
- Bei Gebrauchtware: gewerblich verkürzbar auf 1 Jahr
- Erste 12 Monate: Beweislastumkehr zugunsten des Käufers
- Reparatur innerhalb der Frist verlängert sie um weitere 12 Monate
Wo taucht der Begriff auf?
Wie sich die Gewährleistungsfrist von der Garantie unterscheidet, steht im Artikel Gewährleistung vs. Garantie.
Das Wichtigste in Kürze:
- 2 Jahre bei Neuware, unabhängig von einer Herstellergarantie
- In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer das Fehlen eines Mangels beweisen
- Eine Reparatur innerhalb der Frist verlängert sie um 12 Monate
Häufige Fragen zur Gewährleistungsfrist
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuware?
Laut Verbraucherzentrale zwei Jahre ab Kaufdatum.
Verlängert eine Reparatur die Gewährleistungsfrist?
Ja, laut der Recht-auf-Reparatur-Regelung verlängert sich die Frist bei einer Reparatur innerhalb der Frist um weitere 12 Monate.
Quellen
- Verbraucherzentrale, „Gewährleistung und Garantie“ (§§ 434 ff. BGB), wie im Artikel „Gewährleistung vs. Garantie“ zusammengefasst, Stand 27.09.2026