Sachkundebescheinigung: Bedeutung und Erklärung
Von Redaktion Haushaltsgeräte · · Ratgeber
Eine Sachkundebescheinigung ist ein Nachweis für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Nach dem ZVSHK-Hinweis zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung dürfen solche Tätigkeiten nur Beschäftigte mit Sachkundebescheinigung ausführen, in den Kategorien 1 bis 4; Kategorie 1 umfasst Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Gilt das für Haushaltskühlschränke?
Viele Haushaltskühlschränke arbeiten mit R600a oder R290, beides Kohlenwasserstoffe und nicht fluoriert. Für brennbare natürliche Kältemittel nennt die ZVSHK-Quelle keine konkrete Regel, wer den Kreis öffnen darf, und empfiehlt eine ergänzende Schulung. Die Quelle richtet sich an Betriebe, nicht an Haushalte. Auch ohne gesicherte Rechtsgrundlage gilt: Arbeiten am Kältekreis gehören wegen der Brennbarkeit in Fachhand. Wir sind keine Rechtsberatung.
Quellen: ZVSHK Arbeitssicherheit aktuell 8/2022 (Oktober 2022), abgerufen 16.10.2026.