Zum Inhalt springen
Reparaturen.net

Recht auf Reparatur 2026: Was seit dem 31. Juli für Verbraucher gilt

Von Redaktion Haushaltsgeräte · · Ratgeber

Gesetzbuch und Waage als Symbol fuer Recht
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA über Pexels

Kurz beantwortet

Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Hersteller von Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlgeräten, Trocknern, Fernsehern, Smartphones und Tablets müssen diese Geräte auf Wunsch reparieren, auch nach der Gewährleistung, gegen ein angemessenes Entgelt. Wer bei einem Mangel die Reparatur wählt, bekommt einmalig 12 Monate mehr Gewährleistung.

Stand: 8. Oktober 2026 · Quellen und Methodik

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur ist ein gesetzlicher Anspruch von Verbrauchern gegen den Hersteller, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Es setzt die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 in deutsches Recht um. Der Anspruch steht in den neuen §§ 479a bis 479g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Das Recht auf Reparatur ergänzt die bekannte Gewährleistung. Die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer und gilt für Mängel, die schon beim Kauf bestanden. Das Recht auf Reparatur richtet sich gegen den Hersteller und gilt auch danach, etwa nach Ablauf der Gewährleistung oder bei selbst verursachten Schäden. So grenzt es die Verbraucherzentrale ab.

Seit wann gilt das Recht auf Reparatur in Deutschland?

Das Recht auf Reparatur gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Für ältere Kaufverträge bleibt das bisherige Recht anwendbar. Das regelt die Übergangsvorschrift in Art. 229 § 72 EGBGB.

Datum Schritt
13.06.2024 EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 beschlossen
25.06.2026 Bundestag beschließt das Umsetzungsgesetz
10.07.2026 Bundesrat billigt das Gesetz (laut NWB Experten-Blog)
16.07.2026 Gesetz ausgefertigt, verkündet am 22.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 212)
31.07.2026 Neue Regeln gelten für ab diesem Tag geschlossene Kaufverträge
31.07.2027 Frist für die EU-weite Online-Plattform für Reparaturen

Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur gilt zunächst für Produktgruppen, für die es EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt. Laut Verbraucherzentrale sind das Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore sowie Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone. Staubsauger, Saugroboter sowie bestimmte Akkus und Datenspeicher sollen reparierbar sein, unterliegen aber noch nicht der Ersatzteilpflicht. Die EU-Kommission erweitert die Liste, sobald neue Ökodesign-Regeln für weitere Geräte gelten.

Die Pflicht des Herstellers reicht so lange, wie er Ersatzteile vorhalten muss. Diese Fristen legen die Ökodesign-Verordnungen der EU fest:

Gerätegruppe Ersatzteile verfügbar Lieferfrist Gilt seit
Waschmaschine, Waschtrockner 10 Jahre 15 Arbeitstage 01.03.2021
Geschirrspüler 7 Jahre (Fachbetriebsteile), 10 Jahre (Endnutzerteile) 15 Arbeitstage 01.03.2021
Kühl- und Gefriergeräte 7 Jahre, Türdichtungen 10 Jahre 15 Arbeitstage 01.03.2021
Fernseher, Monitore 7 Jahre 15 Arbeitstage 01.03.2021
Wäschetrockner 10 Jahre 15 Arbeitstage 01.07.2025
Smartphones, Tablets 7 Jahre 5 Arbeitstage, später 10 20.06.2025

Die Fristen zählen ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Gerät eines Modells in Verkehr gebracht wurde. So stellt es die Verbraucherzentrale dar, die Werte stehen in den jeweiligen EU-Ökodesign-Verordnungen.

Die Verbraucherzentrale nennt ein Beispiel: Ein Smartphone, das von Dezember 2025 bis Dezember 2027 verkauft wird, braucht Ersatzteile bis Dezember 2034.

Was muss der Hersteller tun?

Der Hersteller muss ein Gerät auf Verlangen in angemessener Zeit reparieren, solange er Ersatzteile vorhalten muss. So steht es in § 479b BGB. Die Pflicht entfällt nur, wenn die Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Daneben gelten weitere Pflichten:

  • Angemessener Preis: Die Reparatur kann kostenlos sein oder gegen ein angemessenes Entgelt erfolgen. Laut Verbraucherzentrale darf der Hersteller Arbeit, Material und einen Gewinn berechnen, der Preis darf aber nicht abschrecken.
  • Auch bei eigenem Verschulden: Der Anspruch besteht laut Verbraucherzentrale auch bei selbst verursachten Defekten, etwa einem heruntergefallenen Smartphone.
  • Richtpreise im Netz: Typische Reparaturpreise muss der Hersteller auf einer frei zugänglichen Webseite nennen (§ 479d BGB).
  • Ersatzteile für alle: Ersatzteile und Werkzeuge muss er zu einem angemessenen Preis anbieten (§ 479c BGB).
  • Keine Hindernisse: Hard- oder Software, die Reparaturen gezielt behindert, ist verboten (§ 479e BGB). Unabhängige Werkstätten dürfen Original-, gebrauchte, kompatible und 3D-gedruckte Teile nutzen, wenn diese den Vorschriften entsprechen.
  • Fremdreparatur kein Grund zur Ablehnung: Hat zuvor eine andere Werkstatt repariert, darf der Hersteller die Reparatur deshalb nicht ablehnen.
  • Hersteller im Ausland: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, haftet zuerst sein Bevollmächtigter, dann der Importeur, dann der Händler (§ 479f BGB).

Was ändert sich bei der Gewährleistung?

Bei der Gewährleistung gibt es drei Neuerungen für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Wer bei einem Mangel die Reparatur statt eines Neugeräts wählt, bekommt einmalig 12 Monate zusätzliche Gewährleistung (§ 475e Abs. 5 BGB). Der Verkäufer muss vorher über dieses Wahlrecht und die Verlängerung informieren (§ 475 Abs. 4 BGB). Während der Reparatur darf er kostenlos ein Ersatzgerät stellen, auch ein überholtes (§ 475 Abs. 6 BGB).

Die Beweislastumkehr bleibt laut Verbraucherzentrale bei 12 Monaten. Die Einzelheiten zu Fristen, Wahlrecht und Rücktritt erklärt der Ratgeber Gewährleistung oder Garantie.

Expertenhinweis

Die 12 Monate Verlängerung werden an die Restlaufzeit angehängt. Wer im 20. Monat nach dem Kauf eine defekte Waschmaschine reparieren lässt, hat danach also noch 4 Monate Restfrist plus 12 Monate, insgesamt 16 Monate Gewährleistung. Ein Neugerät statt der Reparatur hätte diese Verlängerung nicht gebracht.

Wann gilt ein Gerät schon beim Kauf als mangelhaft?

Ein Gerät kann schon beim Kauf mangelhaft sein, wenn es sich nicht reparieren lässt. Nach § 434 Abs. 3 BGB gehören Haltbarkeit und Reparierbarkeit zur üblichen Beschaffenheit einer Sache. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel einen fest verklebten Akku. In solchen Fällen sind meist Rücktritt oder Minderung möglich.

Gewährleistung, Garantie oder Recht auf Reparatur: Was gilt wann?

Welcher Anspruch greift, zeigt die Reparatur-Rechte-Treppe. Sie ordnet die Möglichkeiten nach Kosten für Sie: Die erste passende Stufe ist meist die günstigste.

  1. Gewährleistung: 2 Jahre ab Lieferung, gegen den Verkäufer, kostenlos. Sie hat laut Verbraucherzentrale Vorrang.
  2. Garantie: freiwillig, meist vom Hersteller, Umfang laut Garantiebedingungen. Sie ersetzt die Gewährleistung nicht.
  3. Recht auf Reparatur: gegen den Hersteller, für die erfassten Gerätegruppen, solange die Ersatzteilpflicht läuft. In der Regel kostenpflichtig.
  4. Freie Werkstatt, Repair-Café, Förderung: immer möglich, siehe Kundendienst oder freie Werkstatt und Repair-Café. Wo es einen Reparaturbonus gibt, sinken die Kosten.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit Händler oder Hersteller helfen die Verbraucherzentralen. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.

Was ist das Europäische Formular für Reparaturinformationen?

Das Europäische Formular für Reparaturinformationen ist ein standardisiertes Angebot, das Reparaturbetriebe freiwillig ausstellen können. Es nennt den Mangel, die Reparatur, den Preis oder Höchstpreis, die Dauer und die Gültigkeit. Der Betrieb muss es kostenlos übergeben. Nur für eine nötige Diagnose darf er Kosten verlangen, wenn er vorher darüber informiert hat.

Das Formular bindet den Betrieb mindestens 30 Kalendertage an seine Bedingungen. Nimmt man das Angebot in dieser Zeit an, muss er zu diesen Bedingungen reparieren. Das regelt Art. 245 EGBGB auf Grundlage von Art. 4 der EU-Richtlinie.

Was gilt speziell für Smartphones und Tablets?

Für Smartphones und Tablets gelten seit dem 20. Juni 2025 zusätzliche Ökodesign-Regeln aus der Verordnung (EU) 2023/1670. Ersatzteile müssen 7 Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein. Der Akku eines Smartphones muss laut Verordnung nach 500 vollen Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent seiner Kapazität haben und mindestens 1.000 Zyklen mit dann noch 80 Prozent schaffen.

Laut Stiftung Warentest müssen Hersteller außerdem mindestens 5 Jahre nach Verkaufsende kostenlose Betriebssystem-Updates liefern. Seit dem 20. Juni 2025 tragen neue Smartphones und Tablets ein Energielabel mit einem Reparierbarkeitsindex von A bis E, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Wie setze ich das Recht auf Reparatur durch?

Sie setzen das Recht auf Reparatur in vier Schritten durch. Klären Sie zuerst, ob noch Gewährleistung oder Garantie besteht, denn diese sind günstiger.

  1. Richtpreis prüfen: Auf der Website des Herstellers nach den veröffentlichten Reparaturpreisen suchen.
  2. Reparatur verlangen: Den Hersteller schriftlich um Reparatur bitten, mit Modellnummer und Fehlerbeschreibung. Die Modellnummer steht auf dem Typenschild, wie Ersatzteile richtig bestellen zeigt.
  3. Angebot vergleichen: Eine freie Werkstatt kann günstiger sein. Der Hersteller darf eine spätere Reparatur nicht ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb repariert hat.
  4. Bei misslungener Reparatur: Laut Verbraucherzentrale können Sie eine erneute Reparatur verlangen. Verweigert der Hersteller sie, dürfen Sie einen anderen Betrieb beauftragen und sich die Kosten erstatten lassen oder einen Teil des Preises zurückfordern.

Kommt ein bundesweiter Reparaturbonus?

Ein bundesweiter Reparaturbonus ist bisher nicht beschlossen. Der Bundestag hat die Bundesregierung in einer Entschließung zum Gesetz gebeten, zwei Maßnahmen zu prüfen: eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und einen von Unternehmen finanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild. Mindestens eine Fördermaßnahme muss Deutschland laut Entschließung der EU-Kommission bis zum 31. Juli 2029 melden.

Wo es heute schon Zuschüsse gibt, zeigt der Überblick Reparaturbonus 2026.

Warum ist das Recht auf Reparatur wichtig?

Das Recht auf Reparatur setzt an den Gründen an, aus denen Menschen heute nicht reparieren. In einer forsa-Befragung für den Verbraucherzentrale Bundesverband vom Herbst 2025 nannten Menschen, die ein Gerät nicht reparieren ließen, obwohl sie es gern weiter genutzt hätten, vor allem drei Gründe: zu teuer (80 Prozent), zu umständlich (58 Prozent) und keine passenden Ersatzteile (52 Prozent). In der Vorjahresbefragung hielten 89 Prozent ein Recht auf Reparatur für wichtig.

Unsere Einschätzung

Das Recht auf Reparatur macht Reparaturen nicht automatisch billig, denn der Hersteller darf einen angemessenen Preis verlangen. Seine Stärke liegt woanders: Ersatzteile, Reparaturinformationen und Richtpreise werden verlässlich verfügbar, und Fremdreparaturen dürfen nicht mehr bestraft werden. Für Verbraucher ist die 12-Monats-Verlängerung bei Wahl der Reparatur der unmittelbar spürbarste Vorteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt für Kaufverträge ab 31.07.2026, Grundlage: §§ 479a bis 479g BGB.
  • Erfasst: Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner, Kühlgeräte, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets.
  • Hersteller muss auf Verlangen reparieren, gegen angemessenes Entgelt, auch bei eigenem Verschulden.
  • Reparatur statt Neugerät bei Mangel: einmalig 12 Monate mehr Gewährleistung (§ 475e Abs. 5 BGB).
  • Ersatzteile 7 bis 10 Jahre je nach Gerät, Lieferung in höchstens 15 Arbeitstagen.

Häufige Fragen

Ist die Reparatur nach dem Recht auf Reparatur kostenlos?

In der Regel nicht. Der Hersteller darf laut § 479b BGB ein angemessenes Entgelt verlangen. Kostenlos ist die Reparatur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer oder im Rahmen einer Garantie.

Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geräte, die ich vor dem 31. Juli 2026 gekauft habe?

Für Kaufverträge vor dem 31. Juli 2026 gilt laut Übergangsvorschrift das bisherige Recht. Die Ersatzteilpflichten aus den EU-Ökodesign-Verordnungen gelten unabhängig davon schon seit 2021 bzw. 2025.

Darf der Hersteller die Reparatur ablehnen, wenn vorher eine freie Werkstatt repariert hat?

Nein. Eine frühere Reparatur durch einen anderen Betrieb ist laut Gesetz kein Grund, die Reparatur abzulehnen.

Welche Geräte fallen unter das Recht auf Reparatur?

Laut Verbraucherzentrale Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore sowie Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone. Weitere Gerätegruppen sollen folgen.

Was bringt mir die Reparatur statt eines Neugeräts in der Gewährleistung?

Wer bei einem Mangel die Reparatur wählt, bekommt einmalig 12 Monate zusätzliche Gewährleistung, angehängt an die Restfrist. Das gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.

Weiterlesen

Auf welchen Quellen beruht diese Seite?

Auf Pinterest merken